Bitte beachten!
Nach DGUV R 100-500 Betreiben von Lastaufnahmemitteln im Hebezeugbetrieb ist der Unternehmer verpflichtet, Anschlagketten regelmäßig zu prüfen!
Anschlagketten nach EN 818-4, Güteklasse 8, Verwechslungsfrei mit Verkürzungshaken
0 36 81 / 45 49 - 80 info@sht-hebezeuge.de
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