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Bitte beachten!
Nach DGUV R 100-500 Betreiben von Lastaufnahmemitteln im Hebezeugbetrieb ist der Unternehmer verpflichtet, Anschlagketten regelmäßig zu prüfen!

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Anschlagketten nach EN 818-4, Güteklasse 8, Verwechslungsfrei mit Verkürzungshaken

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Laufkrankonfigurator
Schwenkkrankonfigurator