Standort Nord
Unser Komplettservice für Ihre Krananlagen
Fachmontagen
Ihre Sicherheit und Zufriedenheit stehen bei uns im Mittelpunkt.
Wir bieten unseren Kunden umfassende herstellerunabhängige Montagedienstleistungen für Krane, Kranbahnen, Stahlbaukonstruktionen und Bauwerksanbindungen:
- Montage von Krananlagen
- De- und Neumontagen von vorhandenen Krananlagen
- Montage von Kranbahnen
- Montage von Stahlbaukonstruktionen und Bauwerksanbindungen
- Elektrofachmontage
- Dübelfachmontage
Außerdem übernehmen wir für Sie die terminliche Abstimmung der Anlieferung zum Montageort und kümmern uns auf Wunsch um die Gestellung der für die Montage erforderlichen Montagehilfsmittel wie Hubarbeitsbühnen, Gabelstapler und Autokrane.
Sie benötigen eine komplexe Krananlage? Rufen Sie uns einfach an:
Alter Postweg 28 Tel: +49 (0) 4161 / 66 92 35 -0
21614 Buxtehude E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder über unser Kontaktformular (link)
Inbetriebnahme und Prüfung nach BetrSichV und DGUV
Bevor Sie Ihren Kran und Ihr Hebezeug zum ersten Mal in Betrieb nehmen, ist eine Prüfung erforderlich:
- Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen kraftbetriebene Krane nach § 25 DGUV Vorschrift 52 (Krane) durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg.
- Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen Geräte (Seilzüge, Kettenzüge) einschließlich der Tragkonstruktion nach § 23 DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) durch einen Sachkundigen geprüft werden. Somit ist auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1000 kg eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Die Prüfungen beinhalten im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine Lastprobe. Sie umfassen die ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft.
Aber nicht nur der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern eine Prüfung. Auch der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Krananlagen sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Beschäftigten machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar.
Unsere von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen und unsere Sachkundigen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.
Gestellung der Prüflast und der Arbeitsbühne
Unsere umfassende Prüfung beinhaltet die Probebelastung mit einer Prüflast. Denn nur so kann die Standsicherheit Ihrer Krananlage einwandfrei festgestellt werden. Wir verfügen über eigene Prüflasten, die wir Ihnen zu günstigen Preisen zur Verfügung stellen können. Außerdem arbeiten wir mit Partnerunternehmen zusammen, die uns mit Arbeitsbühnen und Prüflasten bei unserer Arbeit zuverlässig und kostengünstig unterstützen.
Ermittlung der verbleibenden Nutzungsdauer
Im Rahmen der Prüfung von Krananlagen und Hebezeugen nach den gültigen Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften muss die Restlebensnutzungsdauer des Hubwerks überprüft und im Kranprüfbuch dokumentiert werden (nach FEM 9.755 DGUV Vorschrift 54 Paragraf 23).
Die Verantwortung hierfür trägt der Unternehmer. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit und nehmen Ihnen die Verantwortung der Ermittlung der verbleibenden Nutzungsdauer ab! Unsere kompetenten Servicetechniker prüfen und dokumentieren die tatsächliche Nutzungsdauer und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Umbau, Nachrüstung und Modernisierung
Ein Kran soll mit seinen Aufgaben wachsen und - auch über viele Jahre hinaus - den jeweiligen Anforderungen gerecht werden. Aber es passiert häufig, dass sich die Einsatzbedingungen ändern: die Arbeitsabläufe werden neu organisiert, neue Produkte hergestellt, Standorte verlagert oder neue Kapazitäten gebildet – und Ihre Krananlage soll sich den Wünschen anpassen.
Unsere qualifizierten Servicetechniker passen Ihren Kran Ihren Wünschen und Bedürfnissen an:
Standortverlagerung
- Umsetzen von Krananlagen
- Umsetzen von Krananlagen mit technischer Anpassung (Steuerungsänderungen, mechanische Anpassung, neue Bauteile)
Instandsetzung
- Generalüberholung am Standort
- Werksinstandsetzungen (inkl. Demontage, Transport, Instandsetzung, Material, Montage und Inbetriebnahme)
Systemerweiterung
- Systemerweiterung mit neuen Bauteilen und Komponenten
- Systemerweiterung durch Nutzung vorhandener Bauteile und Komponenten
Technische Modernisierung
- Erneuerungen von Steuerungen (Gesamtschaltschrank oder elektronische Komponenten)
- Ersetzen und Modernisieren von Komponenten (Antriebskomponenten, Sicherheitstechnik )
- Anpassungen an mechanisch und elektrisch veränderte Anforderungen
- Nachrüsten von Sicherheitstechnik